Rezept-Service
Ein Bestell-Formular für Patienten der PraxisHinweise zur Rezept-Bestellung
Liebe Patientinnen und Patienten,
über unseren Rezept-Service können Sie auch nach Einführung des eRezeptes Medikamente nachbestellen, die bereits durch unsere Praxis verordnet wurden. Voraussetzung ist, dass gesetzlich Krankenversicherte zuvor einmal im Quartal ihre Chipkarte haben einlesen lassen. Ohne Chipkarte können leider kein Rezept ausgestellt werden.
In der Regel zwei Werktage später sind die Rezepte erstellt und an den zentralen E-Rezept-Fachdienst gesendet. Wir geben Ihnen Bescheid, und Sie können die Medikamente dann unter Vorlage Ihrer Chipkarte in einer Apotheke Ihrer Wahl abholen.
Die Rezeptbestellung gilt nur für Patienten der Arztpraxis Golm. Der Rezeptservice kann eine ärztliche Untersuchung nicht ersetzen. Wir behalten uns deshalb vor, Rezepte nicht auszustellen und den Patienten stattdessen zu einer Wiedervorstellung in die Sprechstunde zu bitten.
Die Rezeptbestellung gilt nur für regelmäßig eingenommene Medikamente. Bei Änderungen oder bei einer neuen Medikation (etwa nach einem Krankenhausaufenthalt) suchen Sie bitte die Akutsprechstunde auf.
Anmerkung zur Daten-Übertragung
Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten aus dem Formular auf dem Übertragungsweg möglicherweise durch Dritte eingesehen werden können. Ungeachtet aller Vorkehrungen ist eine 100-prozentige Sicherheit im Internet nicht zu gewährleisten. Wenn Sie kein Risiko eingehen wollen, nutzen Sie das Formular bitte nicht und kommen Sie wie gewohnt in die Praxis.